Häufig gestellte Fragen zum Kniegelenk
Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen über das Kniegelenk.
Das Kniegelenk kann sich auf mehere Arten bewegen. Die Hauptrichtungen bilden die Beugung und die Streckung.

Anhaltende Reizerscheinungen sind Schwellungen, Ergussbildung und Entzündungen. Diese führen häufig zu Spannungsgefühlen und Bewegungseinschränkungen.
Alle Knochen die Gelenke bilden, sind mit einer Knorpelschicht überzogen. Dadurch soll die Reibung reduziert werden.
Durch Abnutzung, Verletzungen, Entzündungen und Durchblutungsstörungen entstehen Knorpeldefekte. Knorpelschäden werden in vier Gruppen unterteilt:
Grad 1: Knorpelerweichung bei intakter Oberfläche.
Grad 2: Einrisse mit einer Tiefe weniger als die Hälfte.
Grad 3: Defekte die über mehr als die Hälfte reichen.
Grad 4: Vollständiger Knorpeldefekt. Der Knochen unter dem Knorpel liegt frei. ("Knorpelglatze")
Knorpelschäden von Grad 2 bis 4 sind sehr ausgeprägte Knorpelschäden.

Bei einer Knieversteifung von 10-15° kommt es zu einer Bodenfreiheit beim Gehen. Das bedeutet, dass der Fuß nicht geschleift werden muss.
Eine "dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" bedeutet, dass die betroffene Person in ihrer Fähigkeit sich körperlich zu bewegen beeinträchtigt ist. Sie wird bei Schäden am Stütz- und Bewegungsapparat durch das Versorgungsamt vergeben und in besonderen Fällen kommt sie ebenfalls bei inneren Krankheiten in Betracht, wenn z.B. eine Atemnot beim Gehen entsteht.
Diese Einstufung ermöglicht die Inanspruchnahme eines Freibetrages bei der Einkommensteuer.